Sanierungspotenzial:
0T € Gewinn
Ausgangssituation:
Der Oberbürgermeister hat am 25.4.2004 mit dem Personalrat und den Gewerkschaften
ver.di und KOMBA eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die in Artikel II Nr. 9
betriebsbedingte Änderungs- und Beendigungskündigungen für die Beschäftigten der
Stadt Hagen ausschließt. Die Vereinbarung ist jeweils zum Ende des dritten Quartals mit
Wirkung zum Jahresende kündbar.
Einsparungsvorschlag:
Fristgemäße Kündigung der Kooperationsvereinbarung mit Wirkung zum 31.12.2009
durch den Oberbürgermeister, um betriebsbedingte Kündigungen als mögliches Mittel der
Sanierung durch Personalabbau nicht auszuschließen.
Konsequenzen und Auswirkungen:
Einsparung in Jahren:
2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | |
Materiel | T € | T € | T € | T € | T € | T € | T € |
Personal |
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