Sanierungspotenzial:
0T € Gewinn
Ausgangssituation:
Die bisherige Straßenbaubeitragssatzung vom 02. 01. 1984 soll durch eine Neufassung, die sich an der Mustersatzung des Städtetages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW orientiert, ersetzt werden. Wesentliche Änderungen sind die Umstellung der Verteilungsregelung
von Geschossflächen- auf Vollgeschossmaßstab und eine Anhebung der Anliegeranteile um überwiegend 10 Prozent. Darüber hinaus können eine Kostenreduzierung im Zuge einer verbesserten Zusammenarbeit bei Straßenbaumaßnahmen durch den Fachbereich Grünanlagen-
und Strassenbetrieb, der SEH, der SEWAG bzw. der Stadtlicht GmbH erzielt sowie die Einnahmesituation der Stadt Hagen im Rahmen beitragspflichtiger Straßenerhaltungsmaßnahmen
verbessert werden.
Einsparungsvorschlag:
Verbesserung bei der Zusammenarbeit bei Straßenbaumaßnahmen durch den Fachbereich Grünanlagen- und Straßen betrieb, SEH, SEWAG bzw. Stadtlicht GmbH sowie der Einnahmesituation
der Stadt Hagen im Rahmen die Beitragspflichtigkeit auslösender Straßenerhaltungsmaßnahmen.
Die Anliegeranteile sollen außerdem um überwiegend 10 Prozent erhöht werden. Allein auf der Basis der in den vergangenen Jahren durchschnittlich vereinnahmten Anliegeranteile
der Kosten für Straßenerhaltungsmaßnahmen können jährlich mindestens 10.000 € zusätzlich
eingenommen werden. Mit der Verwaltungsvorlage 0107/2008 wurde die Anhebung der Anliegeranteile
um überwiegend 10.000 bereits eingeleitet.
Konsequenzen und Auswirkungen:
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Hagen ist, wie in der Verwaltungsvorlage 0107/2008 dargestellt, zu beschließen (Beratung
gem. Beratungsfolge im Rat der Stadt am 08.05.2008). Zusätzlich ist die Zusammenarbeit
der vg. Beteiligten mit dem Ziel zu verbessern, die entstehenden Kosten grundsätzlich zu senken sowie Beitragspflichtigkeit gem. KAG bei Straßenerhaltungsmaßnahmen auszulösen.
Einsparung in Jahren:
2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | |
Materiel | T € | 10 T € | 10 T € | 10 T € | 10 T € | 10 T € | 10 T € |
Personal |
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