Sanierungspotenzial:
450T € Gewinn
Ausgangssituation:
Im Jahre 2007 wurden die beiden Standorte der SEH an der Alexanderstraße und an der
Dieckstraße am Standort Eilper Straße 132-136 zusammengeführt. Gleichzeitig wurde
die Möglichkeit geschaffen, den Fachbereich 67 an diesem Standort unterzubringen.
Hierdurch konnten drei Bauhöfe aufgegeben und mit der Verwaltung und dem Ingenieurbereich
an dem neuen gemeinsamen Standort konzentriert werden. Die gemeinsame
Nutzung von Ressourcen sollte ein wirtschaftlicheres Arbeiten ermöglichen.
Allerdings stößt die gemeinsame Nutzung der Ressourcen an ihre Grenzen. Der gegenseitige
Austausch von Arbeitskräften zur Abdeckung von Arbeitsspitzen wird durch die
arbeitsrechtlichen und organisatorischen Regelungen verhindert. Durch die Anstellung
bei zwei rechtlich selbstständigen Organisationseinheiten fehlt ein einheitliches Direktionsrecht.
Ein unmittelbarer Zugriff auf die Dienstkräfte der jeweils anderen Organisationseinheit
ist nicht gegeben. Ein Austausch ist lediglich in Einzelfällen im Rahmen der
Amtshilfe möglich, vermehrt jedoch den Planungs- und Abrechnungsaufwand und birgt
die Gefahr, steuerpflichtige Tatbestände auszulösen oder gegen das geltende Vergaberecht
zu verstoßen.
Einsparungsvorschlag:
Die o.e. rechtlichen und organisatorischen Grenzen sind Anlass für weitergehende Überlegungen hinsichtlich
einer geeigneten Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereich 67 und der SEH. Eine mögliche Lösung
ist die Zusammenfassung beider Bereiche in einer einheitlichen Anstalt des öffentlichen Rechts mit den
Sparten Grünunterhaltung, Friedhofswesen, Stadtentwässerung und Straßenunterhaltung. Dadurch würde
ein unproblematischer Leistungsaustausch zwischen den Sparten möglich. Über eine einheitliche Kostenund
Leistungsrechnung wäre auch die zwingend erforderliche korrekte Zuordnung der Kosten leistbar ohne
zusätzlich eine aufwändige Vertragsgestaltung bezüglich der Leistungsbeziehungen aufzubauen und ein
Abrechnungsverfahren über die Erstellung von Rechnungen zu installieren. Das bei einer engen
Zusammenarbeit bestehende Einsparpotenzial ließe sich so wesentlich leichter nutzen; die Effizienz wäre
deutlich höher.
Das Einsparpotenzial beläuft sich in Abstimmung mit der SEH auf 2,1 Millionen € und setzt sich wie folgt
zusammen (von einer getrennten Ausweisung von Personal- und Sachkosten wird hier mit Blick auf das bei
der SEH bestehende Rechnungswesen abgesehen):
* Reduktionen im Bereich der Führungsebene/Abteilungen (150 T €).
* Gegenseitiger Personalaustausch zur Abdeckung von Arbeitsspitzen (350 T €).
* Einheitliche Bauleitung bei Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen (100 T €).
* Einheitliches Fuhrparkmanagement, z.B. reduzierte Fremdanmietung von Fahrzeugen durch den FB 67
(20 T €).
* Verringerung des Instandhaltungsaufwandes durch Verbesserung der Altersstruktur des Fahrzeugparks.
* Einheitliche Elektro- und Schlosserwerkstätten (40 T €).
* Übernahme eines Mitarbeiters von der Berufsfeuerwehr für die Reparatur und Wartung der Kleingeräte.
Einsparung vor allem durch Fortfall von Wegezeiten (20 T €).
* Reduktion der Kosten durch gemeinsame Verwaltung (Buchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Personalwirtschaft,
Einkauf, Gebührenkalkulation) (10 T €).
* Gemeinsame Lagerhaltung (10 T €).
* Umwidmung von Unterhaltungs- in Investitionsmaßnahmen (1.000 T €): Im FB 67 besteht ein hoher Sanierungsbedarf
für die Straßenunterhaltung. Die aus finanziellen Gründen in den letzten Jahren unterlassenen
Straßenunterhaltungsarbeiten verursachen in den kommenden Jahren einen erheblichen Sanierungsaufwand.
Das Konzept sieht vor, dass aus den geplanten Unterhaltungsmaßnahmen in erheblichem Umfang
Investitionsmaßnahmen gebildet werden. Dabei sollen diese Maßnahmen mit der Kanalsanierung und dem
Ausbau von Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Wasser) kombiniert werden. Diese gemeinsamen Maßnahmen
sind zudem gemäß KAG als Straßenausbaubeiträge umlagefähig. So sollen künftig 1 Million €/Jahr
aus der Straßenunterhaltung eingesetzt werden. Aufgrund der durch die Ver- und Entsorgungsträger mitgetragenen
Baukosten lässt sich gegenüber der bisherigen Praxis ein vergleichbarer Sanierungserfolg bei der
Straßenunterhaltung darstellen. Die Investition von einer Million € wird zu einer jährlichen Belastung des
städtischen Haushalts von rd. 70 T € (Abschreibung 2,5 Prozent, Zinssatz 4,5 Prozent) führen. Unter Berücksichtigung
der durch die BürgerInnen zu zahlenden KAG-Beiträge ist von einer jährlichen Belastung von
rd. 52 T € auszugehen.
*Refinanzierung eines Teils der Investitionskosten durch KAG-Beiträge (400 T €).
Bedingt durch eine Zusammenführung von FB 67 und SEH in einer AöR entfallen Verwaltungsaufwendungen
bei der Stadt. So werden u.a. die Aufgaben der Zentralen Steuerung, des Beschaffungs- und des
Rechnungswesens sowie des Rechnungsprüfungsamtes bereits heute überwiegend von der SEH selbst
erledigt. Für die Stadt erbrächte eine Zusammenführung ein zusätzliches Einsparpotenzial im Umfang von
ca. 300 T €, das durch die Stadt selbst erwirtschaftet werden muss (und daher hier rechnerisch nicht in das
Sanierungspotenzial einfließt, aber im dritten „Sparpaket“ Berücksichtigung finden könnte.)
Da für den Fachbereich 67 keine Betriebskostenabrechnung in Form einer Vollkostenrechnung vorliegt (es
gibt sie lediglich für die gebührenrechnenden Einrichtungen Friedhof, Krematorium und Kompostierungsanlage),
ist die Ausweisung eines verbleibenden Zuschussbedarfs nicht möglich. Insofern wurden nur die Einsparpotenziale
betrachtet und in der Summe ausgewiesen. Aufgrund der im Fachbereich 67 angesiedelten
Aufgaben verbleibt weiterhin ein deutlicher, wenn auch durch die Zusammenführung stark reduzierter, Zuschussbedarf
seitens der Stadt, der jedoch nicht potenzialmindernd wirkt.
Konsequenzen und Auswirkungen:
sind unter “Einsparungsvorschlag“ dargestellt.
Einsparung in Jahren:
2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | |
Materiel | T € | T € | T € | 1500 T € | 1750 T € | 2100 T € | 2100 T € |
Personal |
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