Geldbeutel mit davorliegenden Münzen Hagen´s 134 Mio. € Sparpakete

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Sparpaket I - Konzentration der Verwaltungsstandorte

Bewertung:
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Sanierungspotenzial:
0T € Gewinn

Ausgangssituation:
Der Rat hat am 21.12.2000 zu Drucksachen-Nr. RAT 100185/00 beschlossen: „Die Verwaltung
ist an zwei Hauptstandorten - Rathaus I und Rathaus II - und zwei Ergänzungsstandorten
- Böhmerstr. 1 und Martin-Luther-Str. 12 - in der Innenstadt unterzubringen. Mittel- bis langfristig ist die Aufgabe der Ergänzungsstandorte - anzustreben."

Tatsächlich sind derzeit im gesamten Stadtgebiet von 1.604 Verwaltungsbeschäftigten 397 an zehn anderen Standorten tätig.

Einsparungsvorschlag:
Ziel der Maßnahme ist es, drei innerstädtische Standorte (Rathaus I und II und Böhmerstraße) zu behalten. Hierzu wird ein dezernatsübergreifendes Projekt „Konzentration der Verwaltungsstandorte"
eingerichtet. Eine Umsetzung der Maßnahme ist voraussichtlich nur möglich, wenn personalwirtschaftliche / rechtliche Beschlüsse bzw. Veränderungen vorausgehen (z.B. zum Einsatz von Halbtagskräften, zum Raumbedarf im Zusammenhang mit IT-Einsatz /Arbeitssicherheit
und zu einer eventuellen Ausstattung mit dafür benötigtem Mobiliar). Außerdem sind die Beschlüsse zum Rathaus El (Bauteil D), 1. OG, zu berücksichtigen.

Grundsätzlich wäre z.B. folgendes denkbar, was im Einzelfall im Rahmen des einzurichtenden Projekts zu prüfen und gfs. anschließend zu entscheiden wäre:

Mit Ausnahme der Bezirksverwaltungsstellen und der Böhmerstraße 1 wären gfs. folgende stadteigene und von der Stadt angemietete Verwaltungsgebäude unverzüglich aufzugeben:

- Böhmerstraße 1:119 Verwaltungsbedienstete ziehen in die Rathäuser I bzw. II um; aus der Martin-Luther-Straße 12 zieht die GWH mit 78 Mitarbeiter/innen in die Böhmerstr. 1;
- Freiheitstraße 3: Es ziehen in die Rathäuser I bzw. II um
• 16 Mitarbeiter/innen des Amtes 32/2,
• 2 Mitarbeiter/innen des Amtes 161/34,
• 8 Mitarbeiter/innen des Bürgeramtes Hohenlimburg
• 12 Mitarbeiter/innen des Amtes OB/A 12,
• 18 Mitarbeiter/innen des Rechnungsprüfungsamtes
- Hochstr. 74: 22 Mitarbeiter/innen ziehen in die Rathäuser I bzw. II um; der Stadtsportbund
und die ostdeutschen Heimatstuben wechseln in die Freiheitstraße 3;
- Hüttenplatz 67: Die Mitarbeiter/innen ziehen in die Rathäuser I bzw. II um;
- Martin-Luther-Str. 12: GWH zieht in die Böhmerstraße 1 um (s.o.);
- Preußerstraße 35: 10 Mitarbeiter/innen ziehen in die Rathäuser I bzw. II um;
- Preußerstraße 37a: Mietvertrag ist gekündigt.
- Schwerter Str. 168: 13 Mitarbeiter/innen ziehen in die Rathäuser I bzw. II um;
- Schwerter Str. 171a: 8 Mitarbeiter/innen ziehen in die Schwerter Str. 168 um;
- Zwischen den Brücken 5: Die Mitarbeiter/innen ziehen in die Rathäuser I bzw. II um.

Folglich nehmen die Rathäuser I und II zusätzlich 206 Mitarbeiter/innen auf. Hinzu kommen 16 Mitarbeiter/innen aus den aufzugebenden dezentralen Bürgerämtern (vgl. 31_01, 31_02).

Das Gebäude Böhmerstraße 1 verbleibt wegen des dort befindlichen IT-Knotens und der daraus herrührenden Vermarktungsprobleme in städtischem Eigentum. Der Mietvertrag Preußerstraße 37a (Warmmiete 20.220 €) ist mit Wirkung zu 31.1.2009 gekündigt. Der Mietvertrag über den Hüttenplatz 67 (Warmmiete 26.000 €; vgl. Maßnahme 31_02) wird unverzüglich zum 31.12.2009, der Mietvertrag über die Schwerter Straße 171a (Warmmiete 38,307,72 €) wird unverzüglich
zum 19.12.2010 gekündigt. Der Mietvertrag über die Martin-Luther-Str. 12 (Warmmiete
180.000 €) wird für Mitte 2013 gekündigt. Möglicherweise frei bleibende Räumlichkeiten in der Freiheitstraße 3 werden vermietet. Die Gebäude Hochstr. 74 mit einem Bilanzwert von ca. 480.000 € und Zwischen den Brücken 5 mit einem Wert von rd. 200.000 € werden an Dritte (hierzu gehören keine Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist) veräußert.

Die mögliche Freiziehung von Gebäuden in den Bezirken wird nach Verabschiedung der Grundsatzbeschlüsse im Projekt untersucht.

Die Gesamtmaßnahme spart Personal- und Sachausgaben für Bewirtschaftung, Unterhaltung und Anmietung der Gebäude. Der Erlös aus der Veräußerung der Hochstraße 74 und Zwischen den Brücken 5 dient vollumfänglich der Schuldentilgung. Die dadurch erzielte Minderung der Zinsbelastung in Höhe von jährlich 30.600 € ist Teil des Sanierungsprogramms.

Konsequenzen und Auswirkungen:
Die Konzentration der Verwaltung auf die Rathäuser I und II wird im Wesentlichen dadurch ermöglicht,
dass
- die Arbeitsplätze der Beschäftigten mit einer Teilzeitarbeitsverpflichtung von bis zu 25 Wochenstunden räumlich zusammengeführt („Pool") werden;
- sich jeweils zwei (ggf. drei) Beschäftigte mit einer Teilzeitarbeitsverpflichtung von bis zu 25 Wochenstunden einen Arbeitsplatz teilen;
- die Verwaltung dementsprechend vor- bzw. nachmittägliche Schichtdienste anordnet.

Die Konzentration der Verwaltung auf die Rathäuser I und II wird des Weiteren dadurch ermöglicht,
dass vorhandene Raumkapazitäten unter Beachtung geltender Arbeitsschutzvorschriften besser ausgenutzt werden. In sämtlichen Räumlichkeiten, die dies zulassen, werden folglich weitere Schreibtischarbeitsplätze eingerichtet. Über Ausnahmen entscheidet der Oberbürgermeister
im Benehmen mit dem Mentor.

Die Konzentration der Verwaltungsarbeitsplätze unterstreicht die Notwendigkeit des Stellen- und Personalabbaus. Je zügiger er erfolgt, desto früher entspannt sich die räumliche Situation: Auf der Basis eines altersbedingten Ausscheidens von voraussichtlich 363 Mitarbeiter/innen im Zeitraum
2009 - 2014 handelt es sich bei der notwendigen Verdichtung um eine etwa sechsjährige Übergangserscheinung. Es liegt daher im Interesse jeder und jedes Beschäftigten, dass der Umfang der natürlichen Abgänge nicht durch vermeidbare Ersatzeinstellungen gemindert wird.

Einsparung in Jahren:

  2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Materiel   T €   T €   T €   T €   T €   T €   T €
Personal              

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