Sanierungspotenzial:
0T € Gewinn
Ausgangssituation:
Diese Maßnahme wurde bereits in das HSK 2007 aufgenommen.
Einsparungsvorschlag:
Gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 7 FSHG soll für nicht bestimmungsgemäßes Auslösen einer Brandmeldeanlage
künftig Kostenersatz verlangt werden. Die hierzu erforderliche "Satzung zur Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Feuerwehr" wird hierfür derzeit komplett überarbeitet.
Konsequenzen und Auswirkungen:
Einsparung in Jahren:
2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | |
Materiel | T € | 30 T € | 30 T € | 30 T € | 30 T € | 30 T € | 30 T € |
Personal |
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