Sanierungspotenzial:
0T € Gewinn
Ausgangssituation:
Die Unterhaltung der Gewässer obliegt der SEH. Für das Jahr 2008 sind folgende Maßnahmen geplant: Unterhaltungsmaßnahmen: 410 T€, Ausbaumaßnahmen: 1.120 T€.
Derzeit werden keine Gebühren zur Gewässerunterhaltung erhoben. Aufgrund der gesetzlichen
Vorgaben ist es aber möglich, für die Gewässerunterhaltung Gebühren zu erheben. Ob darüber hinaus der Aufwand für den Gewässerausbau in den gebührenfähigen Aufwand einkalkuliert
werden kann, ist strittig. Hierzu soll in Kürze eine Klärung unter Einbeziehung des Rechtsamtes erfolgen.
Grundsätzlich ist die Stadt Hagen auch im Rahmen einer Gewässerunterhaltungsgebühr als Grundstückseigentümerin zur Erstattung der anteiligen Kosten verpflichtet. Der städtische Anteil
wird mit ca. 50 % des umlagefähigen Gesamtaufwandes beziffert.
Einsparungsvorschlag:
Der nicht auf den städt. Anteil der Gewässerunterhaltungskosten in Höhe von ca. 50% entfallende
Anteil mit einem Volumen von z. Zt. rd. 205 T € soll von den Grundstückseigentümer/
innen im Rahmen einer Gebührenerhebung getragen werde.
Darüber hinaus ist zu prüfen, mit weichem Umfang die Gewässerausbaukosten von z. Zt. jährlich
rd. 1.120 T€ ebenfalls von den Grundstückseigentümer/innen getragen werden müssen.
Konsequenzen und Auswirkungen:
Der städt. Haushalt würde um die entsprechenden Gebühreneinnahmen zu Lasten der Grundstückseigentümer/innen entlastet.
Einsparung in Jahren:
2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | |
Materiel | T € | 205 T € | 205 T € | 205 T € | 205 T € | 205 T € | 205 T € |
Personal |
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