Sanierungspotenzial:
0T € Gewinn
Ausgangssituation:
Aufsichts- und Verwaltungsräte erhalten Aufsichts-, Verwaltungsrats- bzw. Sitzungsgelder für ihre ehrenamtliche Tätigkeit.
Einsparungsvorschlag:
Aufsichts-, Verwaltungsrats- bzw. Sitzungsgelder für ehrenamtliche Tätigkeit sollen auf freiwilliger
Basis unmittelbar an den städtischen Haushalt abgeführt werden.
Konsequenzen und Auswirkungen:
Für die Einführung einer Abtretungsverpflichtung besteht keine Rechtsgrundlage. Die Vergütung kann aber freiwillig als Spende zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken gemäß §§ 52 bis 54 AO an die Stadt abgeführt werden {vgl. § 10 b Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerbegünstigte Zwecke sind im hier konkret vorliegenden Falle z.B. die Volksbildung (also Spende an die VHS), Kunst und Kultur (also Spende an Museen, Theater usw.), Denkmalschutz und Denkmalpflege (also Spende an die Untere Denkmalbehörde). Es fällt allerdings weiterhin - selbst, wenn die Spende unmittelbar vom Unternehmen an die Stadt überwiesen wird - eine einkommensteuerliche
Belastung des Spenders an. Diese wird durch Ausstellung einer steuermindernden Spendenbescheinigung
seitens der Stadt ausgeglichen.
Einsparung in Jahren:
2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | |
Materiel | T € | T € | 75 T € | 75 T € | 75 T € | 75 T € | 75 T € |
Personal |
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