Sanierungspotenzial:
0T € Gewinn
Ausgangssituation:
Die Vergnügungsteuer für Apparate mit Gewinnmöglichkeit beträgt 10 Prozent des Einspielergebnisses
in Spielhallen, 6 Prozent in Gaststätten. Die Steuererträge beliefen sich im Jahre 2007 auf 850.000 € bei den Spielhallen und auf 100.000 € bei den Gaststätten.
Einsparungsvorschlag:
Ein Vergleich mit den entsprechenden Satzungen anderer Städte in NRW zeigt, dass der bisherige
Vergnügungsteuersatz in Hagen am unteren Rande liegt. In Anlehnung an die Satzungen z.B. von Gelsenkirchen, Köln und Münster wird vorgeschlagen,
- den Gegenstand der Satzung neben Geldspielgeräten auf Warenspielgeräte, Unterhaltungsspielgeräte
u.a. Geräte auszuweiten;
- die unterschiedliche Besteuerung des Aufstellortes zwischen Spielhallen und sonstigen Orten aufzugeben und einen einheitlichen Steuersatz auf Basis des Steuersatzes für Spielhailen einzuführen;
- den Steuersatz für die o.g. Spielgeräte auf 15 Prozent der Einspielergebnisse zu erhöhen.
Konsequenzen und Auswirkungen:
Einsparung in Jahren:
2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | |
Materiel | T € | 500 T € | 500 T € | 500 T € | 500 T € | 500 T € | 500 T € |
Personal |
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