Sanierungspotenzial:
0T € Gewinn
Ausgangssituation:
Die Stadt Hagen ist Mitglied im Regionalverband Ruhr. Der RVR erbringt zahlreiche Leistungen,
so z.B. Werbe- und Marketingkampagnen, Route der Industriekultur, Wirtschaftsförderung,
Beratungsleistungen oder Durchführung von Veranstaltungen in der Region. Außerdem obliegt ihm durch Landesgesetz die Regionalplanung.
Hierfür ist eine Umlage zu entrichten. Die Umlage der Stadt Hagen für 2008 beträgt 1.627.208,50 € und macht damit einen Anteil von 3,68 Prozent am Gesamtumlagevolumen aller Mitgliedskörperschaften aus.
Der RVR ist Eigentümer von Waldflächen auf dem Hagener Stadtgebiet. Eine angemessene Gegenleistung zum Nutzen der Stadt Hagen ist nicht erkennbar. So kann der RVR den Umfang der auf Hagen entfallenen Förderung seit Inkrafttreten des RVR-Gesetzes (2004) derzeit ebensowenig beziffern wie die Verwaltung der Stadt Hagen. Allerdings
beteiligt sich der RVR an der Errichtung des Emil Schumacher-Museums mit 511.000 €. Über die Planungen zugunsten Hagens will der RVR aufgrund eines Gesprächs mit dem Mentor
vom 18.04.2008 alsbald informieren.
Einsparungsvorschlag:
Einsparung der RVR-Umlage durch Austritt aus dem Verband, da ein Nutzen der Mitgliedschaft - gemessen an der Höhe der Umlage - weder von der Stadtverwaltung noch vom RVR dargelegt werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zu der Ratssitzung am 04.09.2008 mitzuteilen, ob und um welchen Betrag das durch den Austritt mögliche Einsparungsvolumen der nächsten 10 Jahre in Höhe von voraussichtlich 16,3 Mio. € die gegenzurechnenden Abzüge (siehe unten) übersteigt.
Konsequenzen und Auswirkungen:
Eine Kündigung ist gemäß § 3 des RVR-Gesetzes bis spätestens zum 20.10.2008 zu erklären, um zum 20.10.2009 wirksam zu werden. Danach ist eine Kündigung erst wieder innerhalb des ersten Jahres einer Wahlperiode mit Wirkung zum Ende der darauf folgenden Wahlperiode, also für 2019, möglich.
Die Beendigung der Mitgliedschaft bedarf gemäß der - noch nicht beschlossenen Regelung des § 18 der Verbandsordnung (der entsprechende Beschluss soll am 09.06.2008 gefasst werden) -einer einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen RVR und Stadt Hagen. Dieser Vereinbarung müssen zwei Drittel der Verbandsversammlung und zwei Drittel des Rates zustimmen. Im Falle des Austritts wird der RVR eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung einleiten. D.h., der RVR wird von dem 3,68-prozentigen Anteil der Stadt Hagen (=5,48 Mio. €) am Gesamtvermögen
des RVR, das sich auf 149 Mio. € beläuft, Abzüge vornehmen. Diese betreffen vor allem den Wert der in das Eigentum der Stadt übergehenden Waldflächen (nicht beziffert), die Übernahme von Personal im Umfang des Anteils der Stadt Hagen an der Gesamt-Verbandsumlage (das wären rd. 13 - perspektivisch abbaubare - Stellen oder 520.000 € jährlich),
einen Ausgleich für die Fixkosten, die zunächst beim RVR fortbestehen, die Erfüllung fortbestehender
Verpflichtungen für gemeinsame Projekte der Metropole Ruhr und die Beteiligung an Folgekosten der unter regionalen Gesichtspunkten während der Mitgliedschaft getroffenen Investitinnsentsnheidunnen (7.B. AGRV).
Einsparung in Jahren:
2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | |
Materiel | T € | T € | T € | T € | T € | T € | T € |
Personal |
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